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| Wählen Sie Ihre Hausratversicherung im Tarif HAUSRAT-GUT |
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Hausrat
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Objektart
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Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Garagen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-, Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
Wohnfläche*
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Vers.Summe
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Versicherungssumme
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Versicherungssumme
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Erweiterungen
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Höchst-
erstattung
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Höchst-
beitrag
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Glasversicherung |
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Elementarschadenversicherung
(gilt nur für ständig bewohnte Wohnungen) gegen Schäden wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
für 12,00 € (ohne Versicherungssteuer).
Für besonders gefährdete Wohnorte gelten andere Bedingungen / Tarife.
§ 13 Wartezeit und Selbstbehalt
a) Wartezeit
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf eines Monats ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
b) Selbstbehalt
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Der
Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 1% der Versicherungssumme max. 500 € .
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keine beantragt
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nicht beantragt |
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Fahrraddiebstahl (Auszug) 
1. Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
a) das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein eigenständiges Schloss gesichert war und außerdem
b) der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind, (z.B. “Rahmenschlösser“) gelten nicht als eigenständige Schlösser
Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gemäß a) und b) weggenommen worden sind.
2. Die maximale Entschädigung je Versicherungsfall wird in Prozent der Versicherungssumme (siehe § 12 VHB 2011) vereinbart.
3. Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg sowie Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
4. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer gemäß § 24 Nr. 1 b) und 3 VHB 2011 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
5. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
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3000 €
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96,75 €
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Wohnung |
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Diebstahl von Hausrat aus KFZ innerhalb Europas (Auszug)
1. In Erweiterung von §§ 5 und 11 VHB 2011 wird für versicherte Sachen (§ 1 VHB 2011) geleistet, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören, wenn diese Sachen innerhalb Europas durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge, nicht aber KFZ-Anhänger, entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
2. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß § 26 Nr. 1 VHB 2011 sowie für Foto-, Film-, Video-, Computer, Navigationsgeräte und deren Zubehör sowie für Auto- und Mobiltelefone.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungs- summe, max. 600 € begrenzt.
4. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
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600 €
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9,60 €
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Einfamilienhaus |
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Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist begrenzt für Wertsachen auf 20 % der Versicherungssumme. Die allgemeine Entschädigungsbegrenzung kann in Stufen von 5 % bis auf maximal 50 % der Versicherungssumme erhöht werden:
Beispiel: Versicherungssumme 100000 €. Sie besitzen 30000 € an Wertsachen. Sie müßten dann auf 30 % der Versicherungssumme erhöhen, um auch für Wertsachen einen kompletten Versicherungsschutz zu erhalten. Außerdem ist die Entschädigung begrenzt für Wertsachen außerhalb mehrwandiger Stahlschränke (Mindestgewicht 200 kg) oder eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür oder Geldschränken, und zwar für
1. Bargeld auf höchstens 1.100 €
2. Urkunden einschl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere auf höchstens 2.600 €
3. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin auf höchstens 20.500 € Für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, ist die Entschädigung außerdem begrenzt auf 10 % der Versicherungssumme, höchstens 10.500 €.
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Solaranlage
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Hotel
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 ‰ der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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Studentenversicherung (Außenversicherung während der Ausbildung oder des Studiums)
1. Hält sich ein Familienmitglied, das mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt, zur Ausbildung oder zum Studium außerhalb der Wohnung auf, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung, wenn es dort abweichend von § 11 Nr. 2 VHB 2011 einen eigenen Haushalt gegründet hat. Für versicherte Sachen in dieser Wohnung leisten wir abweichend von § 11 Nr. 6 VHB 2011 bis höchstens 20.500 €. Fahrräder sind im Rahmen der Klausel 7110 bis 310 € je Versicherungsfall mitversichert. Die Beendigung der Ausbildung oder des Studiums ist uns unverzüglich anzuzeigen.
2. Versicherungsnehmer und Versicherer können die Studentenversicherung kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
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20.500 €
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bei Studenten ist Fahrraddiebstahl mitvers. bis zu 310 € |
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* erforderliche Angaben
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