LBN, Versicherungsverein a.G.

Gefahrengruppen

Gefahrengruppe B
Alle Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit, auch wenn sie diese Arbeit nur gelegentlich ausüben, insbesondere auch Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen.

Gefahrengruppe K
Für nicht berufstätige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kinder-Unfallversicherung ist spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Erwachsenentarif umzustellen.

Alle Änderungen in der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Maßgabe von Nr. 6 AUB 2010 ändern sich bei einem Wechsel der Gefahrengruppe die Versicherungssummen bzw. der zu zahlende Beitrag.
Die Unfallversicherung wird nicht gewährt für Artisten, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Munitionssuch- und Räumtrupps (auch Minen u. ä.), Rennfahrer, Rennreiter, Sprengpersonal, Berufstaucher, Tierbändiger. Weiterhin besteht bei der Ausübung der folgenden Extrem- bzw. Flugsportarten kein Versicherungsschutz: Bungeespringen, Wildwasser-Rafting, Canyoning, Free Climbing, Back-Country Touren, Heli-Skiing, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Ballonfliegen und Paragliding.

Gefahrengruppe A
Frauen bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Männer bis zum vollendeten 70. Lebensjahr ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit. Gemeint sind insbesondere Männer mit kaufmännischer oder verwaltender Berufstätigkeit im Innen- oder Außendienst. Volljährige Kinder, soweit sie sich in der Ausbildung/im Studium befinden.