| LBN, Versicherungsverein a.G. | |
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Gefahrengruppen |
Gefahrengruppe B Alle Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit, auch wenn sie diese Arbeit nur gelegentlich ausüben, insbesondere auch Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen. Gefahrengruppe K Für nicht berufstätige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kinder-Unfallversicherung ist spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Erwachsenentarif umzustellen. Alle Änderungen in der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Maßgabe von Nr. 6 AUB 2010 ändern sich bei einem Wechsel der Gefahrengruppe die Versicherungssummen bzw. der zu zahlende Beitrag. |
| Die Unfallversicherung wird nicht gewährt für Artisten, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Munitionssuch- und Räumtrupps (auch Minen u. ä.), Rennfahrer, Rennreiter, Sprengpersonal, Berufstaucher, Tierbändiger. Weiterhin besteht bei der Ausübung der folgenden Extrem- bzw. Flugsportarten kein Versicherungsschutz: Bungeespringen, Wildwasser-Rafting, Canyoning, Free Climbing, Back-Country Touren, Heli-Skiing, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Ballonfliegen und Paragliding. Gefahrengruppe A Frauen bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Männer bis zum vollendeten 70. Lebensjahr ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit. Gemeint sind insbesondere Männer mit kaufmännischer oder verwaltender Berufstätigkeit im Innen- oder Außendienst. Volljährige Kinder, soweit sie sich in der Ausbildung/im Studium befinden. |