| LBN, Versicherungsverein a.G. | |
| Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, ambulante Operationen |
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Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegendes Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltage an gerechnet.
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Unfall-SPAR 20
Krankenhaustagegeld für max. 730 Tage in zwei Jahren und Tagegeld nach ambulanten Operationen und Genesungsgeld gegen Mehrbeitrag.
Genesungsgeld für max. 100 Tage. Ein Tagegeld nach ambulanten Operationen wird für max. 10 Tage gezahlt. Ein Anspruch auf Genesungsgeld besteht nicht. |
Unfall-BESSER
Krankenhaustagegeld für max. 1000 Tage in fünf Jahren und Tagegeld nach ambulanten Operationen und Genesungsgeld gegen Mehrbeitrag.
Genesungsgeld für max. 200 Tage. Ein Tagegeld nach ambulanten Operationen wird für max. 10 Tage gezahlt. Ein Anspruch auf Genesungsgeld besteht nicht. Befindet sich die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls im Ausland und ist eine vollstationäre Behandlung vor Ort erforderlich, so zahlen wir doppeltes Krankenhaustagegeld. |