Durch die vereinbarte Progression steigt die Invaliditätsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional bis zum Mehrfachen der versicherten Invaliditätsgrundsumme.
Progression 225 %
Beträgt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall mehr als 25 %, erhöht sich die Leistung:
- der über 25 % bis 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt,
- der über 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % erhalten Sie eine Leistung von 225 % der vereinbarten Invaliditätssumme.
Progression 350 %
Beträgt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall mehr als 25 %, erhöht sich die Leistung:
- der über 25 % bis 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt,
- der über 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird fünffach entschädigt.
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % erhalten Sie eine Leistung von 350 % der vereinbarten Invaliditätssumme.
Progression 500 %
Beträgt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall mehr als 25 %, erhöht sich die Leistung:
- der über 25 % bis 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird fünffach entschädigt,
- der über 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird siebenfach entschädigt.
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % erhalten Sie eine Leistung von 500 % der vereinbarten Invaliditätssumme.
PLUS-Progression 350 %
Beträgt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall mehr als 20 %, erhöht sich die Leistung:
- bei einem Invaliditätsgrad über 20 % bis 25 % wird der Invaliditätsgrad zur Berechnung der Entschädigung um 2 % erhöht,
- bei einem Invaliditätsgrad über 25 % wird der über 25 % bis 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades dreifach entschädigt,
- der über 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird fünffach entschädigt.
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % erhalten Sie eine Leistung von 350 % der vereinbarten Invaliditätssumme.
PLUS-Progression 500 %
Beträgt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall mehr als 20 %, erhöht sich die Leistung:
- bei einem Invaliditätsgrad über 20 % bis 25 % wird der Invaliditätsgrad zur Berechnung der Entschädigung um 2 % erhöht,
- bei einem Invaliditätsgrad über 25 % wird der über 25 % bis 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades fünffach entschädigt,
- der über 50 % liegende Teil des Invaliditätsgrades wird siebenfach entschädigt.
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % erhalten Sie eine Leistung von 500 % der vereinbarten Invaliditätssumme.