Beitragsberechnung der LBN-Assistance (Unfall)

Gestalten Sie hier Ihren Versicherungsschutz. Unsere Unfall-Assistance kann hier als Einzelprodukt abgeschlossen werden. Weiterhin haben Sie auch die Möglichkeit sie in Kombination mit der LBN-Unfallversicherung zu vereinbaren.

Angaben zu den zu versichernden Personen

Beitrag online ermitteln

Info

Den Beitrag können Sie auch halb-, vierteljährlich oder monatlich mit entsprechenden Zuschlägen (3 % bzw. 5 %) zahlen.
Der Mindestbeitrag jährlich beträgt 30,00 € (ohne Versicherungsteuer), die unterjährliche Mindestrate 10,00 € (ohne Versicherungsteuer).

Der effektive Jahreszins beträgt bei 3 % Ratenzahlungszuschlag und halbjährlicher Zahlung 12,75 %, bei 5 % Ratenzahlungszuschlag und vierteljährlicher Zahlung 14,10 % und bei monatlicher Zahlung mit 5 % Zuschlag 11,35 %).

Gesamtbeitrag LBN-ASSISTANCE
Beiträge der Personen 0,00
Rabatt bei mehreren Personen 0,00
Jahresbeitrag (netto) 0,00
Ratenzuschlag 0 % 0,00
Versicherungsteuer (19%) 0,00
Jahresbeitrag (brutto) 0,00
Beitrag laut Zahlweise 0,00

Bitte beachten Sie, dass der Mindestnettobeitrag für die Unfallversicherung 30,00 € im Jahr beträgt. Bei monatlicher Zahlweise muss das Lastschriftverfahren vereinbart sein.

Person

Info

Die Angabe der passenden Berufsgruppe hilft uns besser einzuschätzen, ob Sie schwer körperlich arbeiten oder eine Tätigkeit ausüben, welche z. B. auf einen Schreibtisch ausgerichtet ist. Gerade für Kinder ist eine private Vorsorge wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung nur im Kindergarten, in der Schule, oder auf den Wegen dorthin und zurück geltend gemacht werden kann. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit.

Info

Alle Änderungen in der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Maßgabe von Nr. 6 AUB 2012 ändern sich bei einem Wechsel der Gefahrengruppe die Versicherungssummen bzw. der zu zahlende Beitrag.

Die Unfallversicherung wird nicht gewährt für Artisten, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Munitionssuch- und Räumtrupps (auch Minen u. ä.), Rennfahrer, Rennreiter, Sprengpersonal, Berufstaucher, Tierbändiger. Weiterhin besteht bei der Ausübung der folgenden Extrem- bzw. Flugsportarten kein Versicherungsschutz: Bungeespringen, Wildwasser-Rafting, Canyoning, Free Climbing, Back-Country Touren, Heli-Skiing, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Ballonfliegen und Paragliding.